1. Zweck
Um die Entwicklung der Vertriebsabteilung zu unterstützen, die Qualität des Personals zu verbessern, die Arbeits- und Managementfähigkeiten der Mitarbeiter zu steigern und ihr Wissen und ihre Fertigkeiten planmäßig zu erweitern, ihr Potenzial auszuschöpfen, gute zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen, sich mit den Zollgesetzen und -vorschriften vertraut zu machen und diese zu beherrschen, wurde das System des Ausbildungsmanagements (im Folgenden als das System bezeichnet) als Grundlage für die Durchführung und Verwaltung der Personalschulung auf allen Ebenen eingerichtet.
2. Aufteilung von Macht und Verantwortung
(1). Zur Formulierung, Änderung des Schulungssystems;
(2). Berichterstattung gemäß dem Ausbildungsplan der Abteilung;
(3). Kontaktaufnahme, Organisation oder Unterstützung bei der Durchführung des Schulungskurses mit dem Unternehmen;
(4). Überprüfung und Bewertung der Durchführung der Schulungen;
(5). Internes Schulungsteam der Gebäudeverwaltung;
(6). Die Verantwortung für alle Schulungsunterlagen und das dazugehörige Datenarchiv zu tragen;
(7). Nachverfolgung des Prüfungseffekts beim Training.
3. Ausbildungsmanagement
3.1 Allgemeines
(1) Die Schulungsregelung sollte auf der Eigenverantwortung der Arbeitnehmer basieren und mit deren persönlichen Interessen verknüpft sein; auf der Grundlage der Freiwilligkeit sollte nach Möglichkeit eine faire Gestaltung angestrebt werden.
(2) Alle Mitarbeiter des Unternehmens müssen die Rechte und Pflichten der damit verbundenen Schulung akzeptieren.
(3). Der Ausbildungsplan der Abteilung, die Fertigstellung und Änderung des Systems, alle damit verbundenen Ausbildungsprogramme, die Abteilung als Hauptverantwortungseinheit, die relevanten Abteilungen haben Verbesserungsvorschläge unterbreitet und arbeiten bei der Umsetzung der Rechte und Pflichten mit.
(4) Die Abteilung für die Durchführung von Schulungen sowie die Rückmeldung und Bewertung der Ergebnisse ist hauptverantwortlich für die Überwachung und Berichterstattung über die Durchführung der Schulungen. Alle Abteilungen müssen die notwendige Unterstützung leisten.
3.2 Personalschulungssystem
Die Personalabteilung muss einen Plan zur Auswahl und Einstellung von Personen vorlegen, eine zusammenfassende Darstellung an den Abteilungsleiter übermitteln und diesen nach der Prüfung und Genehmigung durch die Personalabteilung dem Unternehmen zur Verfügung stellen.
Nach der Rekrutierung ist eine sechsmonatige System- und Berufsausbildung sowie eine Prüfung erforderlich, um die Stellen formell zu schaffen.
Das Trainingssystem umfasst vier Module.
3.2.1 Orientierung für neue Mitarbeiter
3.2.2 Praktikum Mitarbeiterabteilung DaiTu Ausbildung am Arbeitsplatz
3.2.3 Interne Schulung
1) Trainingsobjekt: allgemein.
2) Schulungsziel: sich auf die internen Ausbilder zu stützen, die internen Ressourcen bestmöglich zu nutzen, die interne Kommunikation und den Austausch zu stärken, eine Lernatmosphäre der gegenseitigen Hilfe zu schaffen und das studentische Lernleben der Mitarbeiter zu bereichern.
3) Ausbildungsformen: in Form von Vorlesungen oder Seminaren, Symposien.
4) Schulungsinhalte: in Bezug auf Gesetze und Vorschriften, Wirtschaft, Management, Büroorganisation in verschiedenen Bereichen sowie auf das von Mitarbeitern interessierte Amateurwissen, Informationen usw.
3.3 den Ausbildungsplan ausarbeiten
(1). Die Schulungsbedarfsplanung und die Gesamtplanung sollten sich nach den Erfordernissen der Geschäftsentwicklung richten.
(2) kann den jährlichen Schulungsplan je nach den tatsächlichen Gegebenheiten aufschlüsseln, einen Quartalsplan erstellen, die Schulungskursliste vorbereiten und dem Vertriebsleiter Bericht erstatten.
3.4 Durchführung der Schulung
(1).Jeder Lehrgang wird von internen, qualifizierten Dozenten oder Kontrolleuren der jeweiligen Abteilung geleitet und ist entsprechend den Anforderungen an schriftliche und mündliche Prüfungen auch für die Überprüfung zuständig.
(2) Die Mitarbeiter müssen pünktlich zum Training erscheinen, sich strikt an den Trainingsstandards halten und eine objektive und faire Beurteilung der Lehrsituation und des Dozenten vornehmen.
(3) Falls erforderlich, kann dies in Form eines Nachweises über den Trainingseffekt verfasst werden; bei Nichterfüllung der Voraussetzungen kann die Arbeit reibungslos verlaufen; andernfalls erfolgt gemäß den spezifischen Bedingungen eine Nachbesserung oder ein erneuter Versuch.
Veröffentlichungsdatum: 18. März 2022